Online-Nachricht - Freitag, 16.02.2018

Berufsrecht | Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zur Stärkung der ESA (WPK)

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat zum Entwurf einer Verordnung zur Stärkung der europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) Stellung genommen.

Hintergrund: Im September 2017 hat das Europäische Parlament gemeinsam mit dem Europäischen Rat den Entwurf einer Verordnung zur Stärkung der europäischen Aufsichtsbehörden EBA, EIOPA und ESMA, kurz ESA (European Supervisory Authorities) veröffentlicht.

Die stärkere Zusammenführung und Vereinheitlichung des „EU-Aufsichtsrahmens“ steht dabei im Vordergrund, um die finanzielle Integration der EU-Mitgliedstaaten zu stärken und die EU-Kapitalmarktunion zu fördern.

Erreicht werden soll dies unter anderem durch die

  • Stärkung der Rolle der ESA zur Intensivierung der Konvergenz der nationalen Aufsichtsbehörden,

  • Änderung der Finanzierung und der Governance-Strukturen der ESA, die Ausweitung der direkten Aufsicht der ESMA auf weitere Kapitalmarktbereiche/-akteure,

  • effizientere Aufsicht über Risiken für das EU-Finanzsystem (makroprudenzielle Aufsicht) und die

  • Berücksichtigung neuer Technologien (FinTechs).

Hierzu führt die WPK weiter aus:

Die WPK hat gegenüber dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat Stellung genommen und dabei Klarstellungsbedarf zur Definition des Begriffs legal privilege angeregt: Die ESMA soll in bestimmten Fällen Unterlagen und Aufzeichnungen einsehen und kopieren, Personen befragen und On-site inspections bei Abschlussprüfern und Beratern durchführen können.

Von der Mitteilungs- und Auskunftspflicht ausgenommen sind jedoch Informationen, die dem - nicht definierten Begriff des - legal privilege unterliegen. Zum anderen weist die WPK darauf hin, dass bestimmte Berichtspflichten des Abschlussprüfers an die ESMA über die Vorschriften der EU-Abschlussprüfer-Verordnung hinausgehen, die lediglich Berichtspflichten gegenüber der jeweiligen competent authority (in Deutschland der Abschlussprüferaufsichtsstelle) vorsehen.

Hinweis:

Die Stellungnahme ist auf der Homepage der WPK veröffentlicht.

Quelle: WPK online (il)

Fundstelle(n):
NWB NAAAG-72822