Online-Nachricht - Freitag, 16.02.2018

Europa | Stellungnahmen zur geplanten Mehrwertsteuerreform (DStV)

Der DStV hat zum EU-Kommissions-Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie in Bezug auf die Mehrwertsteuersätze sowie zum EU-Kommissions-Vorschlag von Rechtsvorschriften zum endgültigen Mehrwertsteuersystem für den unionsinternen Handel zwischen Unternehmen Stellung genommen.

Hintergrund: Die Europäische Kommission hat am Pläne für die größte Reform der EU-Mehrwertsteuervorschriften seit einem Vierteljahrhundert vorgelegt. Durch die Neuregelung soll das System für Regierungen und Unternehmen verbessert und modernisiert werden.

Als Fazit formuliert der DStV Folgendes:

  • Hinsichtlich dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie in Bezug auf die Mehrwertsteuersätze:

    • Die Pläne der EU-Kommission, das derzeitige Übergangssystem zur Besteuerung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten abzulösen, ist ein Schritt in die richtige Richtung.

    • In diesem Zusammenhang jedoch die Regelungen der Mehrwertsteuersätze derart zu ändern, dass die Mitgliedstaaten noch mehr Möglichkeiten haben, ermäßigte Steuersätze festzusetzen, ist der falsche Weg.

    • Zur Stärkung des Binnenmarkts bedarf es – ganz im Gegenteil – einer stärkeren Harmonisierung der Mehrwertsteuersätze. Nur so können Unternehmen beziehungsweise ihre Berater die tatsächlich entstandene Mehrwertsteuer planungssicher abführen.

    • Auch die zu befürchtende Wettbewerbsverzerrung auf dem Beratungsmarkt, die durch die Umsetzung der Pläne der EU-Kommission droht, spricht ganz klar dafür, dass diese Pläne neu überdacht werden müssen.

    • Man sollte auch im endgültigen Mehrwertsteuersystem auf eine Harmonisierung der Mehrwertsteuersätze hinarbeiten.

  • Hinsichtlich dem Vorschlag von Rechtsvorschriften zum endgültigen Mehrwertsteuersystem für den unionsinternen Handel zwischen Unternehmen:

    • Der Status des qualifizierten Steuerpflichtigen ist kein geeignetes Tatbestandsmerkmal.

    • Weder im Zusammenhang mit den kurzfristigen Lösungen noch im Übergangssystem hin zum endgültigen Mehrwertsteuersystem ist das Instrument zwingend erforderlich. Vielmehr wäre mit massiven Zusatzbelastungen zu rechnen.

    • Außerdem würden kleine und mittlere Unternehmen in nicht hinnehmbarer Weise im grenzüberschreitenden Warenverkehr massiv benachteiligt.

    • Das Qualitätsmerkmals des zertifizierten Steuerpflichtigen sollte nicht in der geplanten Form eingeführt werden.

    • Der DStV unterstützt zwar den Kampf gegen Betrugsbekämpfung. Alternative Lösungsmöglichkeiten sollten aber bevorzugt werden. Als möglichen Ansatzpunkt sollte der Anwendungsbereich des Reverse-Charge-Verfahrens ausgeweitet werden.

    • Die geplante Umsetzung der Provisorien im jetzigen Mehrwertsteuersystem ist grundsätzlich zu begrüßen. Es ist mithin erfreulich, dass die EU-Kommission versucht, drängende Praxisprobleme wie bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Reihengeschäften zu beseitigen. Diese sollten jedoch gleichermaßen für alle am Warenwirtschaftsverkehr beteiligten Steuerpflichtigen gelten.

    • Auch zusätzliche Unsicherheiten etwa hinsichtlich steuerstrafrechtlicher Konsequenzen dürfen keinesfalls zu Lasten der Steuerpflichtigen implementiert werden. Hier ist Nachjustierung gefordert.

    • Eine zeitnahe Umsetzung der modifizierten kurzfristigen Maßnahmen ab wäre erfreulich. Dies ist allerdings nur realisierbar, wenn auf die Einführung des zertifizierten Steuerpflichtigen verzichtet wird.

Hinweis:

Die vollständige Stellungnahme in Bezug auf die Mehrwertsteuersätze finden Sie hier.
Die vollständige Stellungnahme in Bezug auf das endgültige Mehrwertsteuersystem für den unionsinternen Handel zwischen Unternehmen finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie in unserem ReformRadar.

Quelle: DStV online (Ls)

Fundstelle(n):
NWB MAAAG-72818