BBK Nr. 4 vom Seite 145

Gemeinerlöse – ein unterschätztes Phänomen?

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

Die [i]Gemeinerlöse als Pendant zu den Gemeinkosten Natur ergreift immer wieder die Partei des versteckten Fehlers, lautet eine der Ergänzungen von Murphys Gesetz, und wenn sich der Fehler auf einem Schild einer bekannten Modefiliale befindet, um Blusen anzupreisen, ist er nicht einmal besonders gut versteckt. Jedenfalls pries eine solche Modekette ihre Ware an: Eine Bluse sollte 12 € kosten, zwei Blusen dagegen nur 15 €. Sie ahnen es vielleicht – um die Vorteile des Angebots auch dem ungeübten Kopfrechner zu verdeutlichen, hatte der Urheber des Werbeschilds die Ersparnis mit 3 € berechnet. Wobei „berechnet“ vielleicht eine etwas optimistische Formulierung ist. Wer sich im Rechnungswesen und speziell in der Kostenrechnung aber schon einmal mit solchen oder ähnlichen Angeboten und ihrer Abbildung herumgeschlagen hat, überlegt jenseits der Komik des geschilderten Falls, wie solche preisinduzierten Absatzverbunde zu handhaben sind. Denn sie bilden nur eine von vielen Erscheinungsformen der Gemeinerlöse, dem Pendant zu den Gemeinkosten. Sie sind definiert als Erlöse, die in Abgrenzung zu den Einzelerlösen nur für mehrere Absatzleistungen gemeinsam erzielt werden, und standen bisher nicht unbedingt im Mittelpunkt der betriebswirtschaftlichen Aufmerksamkeit. Sie fristen, so in seinem sehr lesenswerten Beitrag ab Seite 179, ein regelrechtes Schattendasein. Und das, obwohl sie eher den Normalfall als eine Ausnahme in der unternehmerischen Praxis darstellen. Ihre Verrechnung ist im Rechnungswesen sehr sorgfältig zu gestalten, denn abhängig vom Einzelfall können etwa Schlüsselungen notwendig sein oder aber zu erheblichen Verzerrungen führen. Der Beitrag hilft, sich dem Thema Gemeinerlöse systematisch zu nähern und dabei eine im Einzelfall fundierte Verrechnung zu ermöglichen.

Zur [i]Gestaltung des Jahresabschlusses 2017/2018 diesjährigen Jahresabschluss-Saison hat NWB EAAAG-72355 wieder seinen bewährten Überblicksbeitrag für den Abschluss 2017 zusammengestellt. In kompakter Form schildert er die aktuelle BFH-Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung, so dass leicht ersichtlich wird, wo in diesem Jahr die bilanziellen Gestaltungsmöglichkeiten liegen. Besonders hervorzuheben sind die BFH-Rechtsprechung zur wirtschaftlichen Verursachung bei Rückstellungen, die Auswirkungen auf die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern aufgrund der neuen BFH-Auffassung zum § 17 EStG sowie die Frage, wann Repräsentationsaufwendungen vorliegen, die nicht abziehbar sind.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2018 Seite 145
NWB KAAAG-72353