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VGH Hessen Beschluss v. - 5 A 872/17.Z

Gesetze: Hess KAG § 11; Straßenbeitragssatzung der Stadt Königstein § 17

Leitsatz

Leitsatz:

Die Eintragung natürlicher Personen im Grundbuch mit dem Zusatz "als BGB-Gesellschafter" macht hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse hinreichend deutlich, dass Eigentümerin der Liegenschaft die Gesellschaft ist.

Ist die BGB-Gesellschaft Eigentümerin eines Grundstücks, so ist sie straßenausbaubeitragspflichtig, nicht dagegen die einzelnen Gesellschafter.

Fundstelle(n):
UAAAG-70559

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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VGH Hessen, Beschluss v. 10.07.2017 - 5 A 872/17.Z

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