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NWB-BB Nr. 2 vom Seite 40

Datenschutz wird verschärft

Das müssen Ihre Mandanten jetzt beachten

RA Dr. Peter Steinberg

Die „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG“ (EU-DSGVO) gilt ab dem . Für alle Mitgliedstaaten in der Europäischen Union regelt sie verbindlich die Vorschriften zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Dadurch werden Ihre Mandanten vor neue Herausforderungen im Umgang mit personenbezogenen Daten gestellt. Die Rechte der betroffenen Personen werden zu neuen Strukturen in den Datenschutzsystemen führen müssen, damit die Bußgeld- und Strafvorschriften keine erhöhten Gefahren für die Unternehmen darstellen. Mit Schreiben v.  - IV A 3 - S 0030/16/10004-07 NWB CAAAG-69827 hat das BMF bereits die AEAO (Anwendungserlass zur AO) entsprechend der EU-DSGVO angepasst.

I. Geltungsbereich

Die bisherige Datenschutzregelung (Richtlinie 95/46/EG) und das bisherige Bundesdatenschutzgesetz werden ab dem ersetzt. Eine Umsetzung in nationales Recht ist nicht notwendig, denn die EU-DSGVO gilt als unmittelbare Verordnung in jedem Mitgliedstaat.

Gewisse Gestaltungsmöglichkeiten werden jedoch durch die Einfügung von Öffnungsklauseln und Spezialklauseln...

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