Online-Nachricht - Dienstag, 16.01.2018

KMU | Betriebswirtschaftliche Beratung durch StB ist förderungsfähig (DStV)

Kleine und mittelständische Unternehmen, die sich von ihrem Steuerberater über die reine steuerliche Beratung hinaus auch in betriebswirtschaftlichen Fragen beraten lassen, können hierfür besondere Zuschüsse des Bundes im Rahmen des Programms „Förderung unternehmerischen Know-hows“ erhalten. Hierüber informiert der DStV.

Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:

  • Die betriebswirtschaftliche Beratung durch Steuerberater wird grundsätzlich als förderungsfähige Unternehmensberatung im Sinne der einschlägigen Förderrichtlinien gewertet.

  • Eine gute Nachricht für die Berufsangehörigen und ihre Mandanten: Denn Steuerberater beraten nicht nur etablierte Unternehmen, sondern verstärkt auch junge Unternehmen in der Gründungsphase, die eine qualifizierte Beratung und Unterstützung in betriebswirtschaftlichen Fragen besonders benötigen.

  • Aber auch Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlichen Schieflage befinden, können von einer Förderung profitieren. Gerade mittelständisch geprägte Unternehmen sehen ihren Steuerberater als ihren ersten Ansprechpartner und engsten Vertrauten in Sanierungsfragen. Sein Wissen und die Kenntnis der Unternehmensstrukturen geben ihm die Möglichkeit, dem Mandanten zielgerichtet Anregungen für die Entwicklung des Unternehmens zu geben.

Hinweis:

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BAFA.
Das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das über die Bewilligung der Zuschüsse entscheidet, haben auf Nachfrage des DStV die Förderfähigkeit bestätigt.

Quelle: DStV, Pressemitteilung v. 15.01.2018 (Ls)

Fundstelle(n):
NWB PAAAG-70004