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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 221/15 EFG 2018 S. 409 Nr. 5

Gesetze: UStG § 4 Nr. 14, MwStSystRL Art. 132 Abs. 1

Analyse und Befundung von Gewebeproben durch Laborarzt als umsatzsteuerfreie Heilbehandlungsleistungen

Leitsatz

Umsätze eines Laborarztes, der Gewebeproben anderer Ärzte und/oder Krankenhäuser analysiert und befundet, sind als Heilbehandlungsleistungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei. Die Regellösung setzt nicht das Bestehen eines persönlichen Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient voraus.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 409 Nr. 5
RAAAG-69232

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 29.08.2017 - 2 K 221/15

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