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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 22 | Advance Pricing Agreement: Rechtssicherheit dank Vorabverständigung über Verrechnungspreise

Bei einem Advance Pricing Agreement (APA) handelt es sich um ein bilaterales oder multilaterales Vorabverständigungsverfahren auf der Grundlage von Doppelbesteuerungsabkommen. Durch den Abschluss von APAs werden die Methoden zur Festlegung von Verrechnungspreisen zwischen verbundenen Unternehmen für die Zukunft verbindlich festgelegt. Das soll den Unternehmen Rechtssicherheit und Planungssicherheit geben.

Kennen Sie das, liebe Zuhörer? Im Gespräch mit Mandanten verwenden wir häufig Fachbegriffe, mit denen Steuer l aien nichts anfangen können. Wer sich leicht verständlich ausdrücken will, stellt jedoch schnell fest: Oft ist es gar nicht so einfach, eine passende Definition zu finden. Wir unterstützen Sie daher bei der Suche nach einer einfachen Erklärung. Heute erläutern wir zwei Fachausdrücke. Den Anfang macht der Begriff „Advance Pricing Agreement”.

Advance Pricing Agreement – abgekürzt APA – ist eine zeitlich befristete Vereinbarung mit mehreren Steuerverwaltungen unterschiedlicher Länder auf der Grundlage der Doppelbesteuerungsabkommen. Durch den Abschluss von APAs werden die Methoden zur Festlegung von Verrechnungspreisen zwischen verbunden...

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