Arbeitshilfe Oktober 2020

„Gold Bullion Securities“ Schuldverschreibungen sind Kapitalforderungen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG

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Führt die Tatsache, dass Forderungsinhaber von "Gold Bullion Securities" Schuldverschreibungen zwischen der Geltendmachung des Rückzahlungsanspruchs in Gold oder in bar wählen können, zu deren Qualifizierung als Kapitalforderung i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB VAAAG-68600