Kindl Johann, Feuerborn Andreas

Bürgerliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler

3. Aufl. 2017

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69902-3
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-54203-9

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Bürgerliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler (3. Auflage)

Kapitel 13: Gesetzliche Schuldverhältnisse

§ 40 Geschäftsführung ohne Auftrag

I. Überblick

1Das Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) ist in den §§ 677687 BGB geregelt. Grob gesagt geht es dort um Fälle, in denen sich jemand (Geschäftsführer) um die Angelegenheiten eines anderen (Geschäftsherrn) kümmert, ohne dass dieser ihn darum gebeten hat.

1. „Echte“ Geschäftsführung ohne Auftrag

2Bei der sog. „echten“ GoA handelt der Geschäftsführer mit Fremdgeschäftsführungswillen. Er ist sich darüber im Klaren, dass er ein fremdes Geschäft besorgt, und er handelt auch mit dem Willen, das betreffende Geschäft für denjenigen zu besorgen, in dessen Rechtssphäre das Geschäft fällt. Je nachdem, ob die Übernahme der Geschäftsführung zu Recht oder zu Unrecht erfolgt ist, wird unterschieden zwischen berechtigter und unberechtigter GoA. Betrachten wir...

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