Kindl Johann, Feuerborn Andreas

Bürgerliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler

3. Aufl. 2017

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69902-3
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-54203-9

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Bürgerliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler (3. Auflage)

Kapitel 12: Vertragliche Schuldverhältnisse: Grundzüge des Dienst- und Werkvertragsrechts

§ 38 Der Dienstvertrag

I. Begriff und Bedeutung

1Der Dienstvertrag ist gem. § 611 Abs. 1 BGB (lesen!) ein gegenseitiger Vertrag: Derjenige, welcher Dienste zusagt, ist zur Leistung der versprochenen Dienste verpflichtet, der andere Teil zur Gewährung der versprochenen Vergütung. Gegenstand eines Dienstvertrags ist damit die Leistung von Diensten gegen eine Vergütung. Das Gesetz nennt denjenigen, der ...

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