Kindl Johann, Feuerborn Andreas

Bürgerliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler

3. Aufl. 2017

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69902-3
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-54203-9

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Bürgerliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler (3. Auflage)

Kapitel 8: Der Inhalt der Schuldverhältnisse

§ 20 Die Pflichten des Schuldners und die Bestimmung ihres Inhalts

I. Die Einteilung der Pflichten des Schuldners

1Im Hinblick auf den Inhalt der dem Schuldner obliegenden Verpflichtungen sind mehrere Unterscheidungen möglich (vgl. Looschelders: Schuldrecht AT, Rn. 10–25; Medicus/Lorenz: Schuldrecht AT, Rn. 107–114. Zu differenzieren ist zunächst zwischen den in § 241 Abs. 1 BGB angesprochenen Leistungspflichten und den in § 241 Abs. 2 BGB geregelten Schutzpflichten.

1. Leistungspflichten

2Leistungspflichten zielen auf eine Änderung der Güterlage des Gläubigers ab. Ob die vom Schuldner zu erbringende Leistung in der Vornahme einer Tätigkeit oder in der Herbeiführung eines Erfolges besteht, hängt von dem zwischen den Parteien bestehenden Schuldverhältnis ab. So schuldet z. B. der Verkäufer einer Sache dem Käufer einen Erfolg, nämlich die Übergabe und Übereignung der mangelfreien Kaufsache (vgl. § 433 Abs. 1 BGB). Der Arzt schuldet dem Patienten dagegen „nur“ eine den fachlichen Standards genügende Behandlung, nicht aber die Heilung seiner Krankheit (vgl. § 630a BGB). § 241 Abs. 1 Satz 2 BGB stellt im Übrigen klar, dass die Leistung auch in einem Unterl...

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