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BBK Nr. 23 vom Seite 1112

Feststellung und Prüfung der drohenden Zahlungsunfähigkeit

Umfang, Methodik und Zeitraum der Prognose

Thomas C. Wolf

[i]Gehrmann, Insolvenzverfahren, infoCenter NWB BAAAB-05672 Im Jahr 2016 entfielen von 21.518 registrierten Unternehmensinsolvenzen gerade einmal 154 auf den Eröffnungsgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit und 116 auf den Eröffnungsgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Nichtsdestotrotz sollten die Rechtsfolgen der drohenden Zahlungsunfähigkeit aus Sicht der Praxis keinesfalls außer Betracht bleiben: Die drohende Zahlungsunfähigkeit ist gemäß § 18 Abs. 1 InsO fakultativer Eröffnungsgrund des Insolvenzverfahrens, alternativ (zur Überschuldung) Voraussetzung für die Eigenverwaltung (§ 270b Abs. 1 InsO), hat Ausstrahlungswirkung auf die Fortführungsprognose bei Überschuldung (§ 19 InsO) und ist auch im Anfechtungsrecht (§ 133 InsO) zu beachten. Daneben ist die drohende Zahlungsunfähigkeit Krisenmerkmal im Bankrottstrafrecht (§ 283 Abs. 1 StGB).

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Begriff der drohenden Zahlungsunfähigkeit

1. Definition

[i]Hempelmann, Insolvenz, Lexikon NWB PAAAD-10669 Zahlungsunfähigkeit gemäß § 18 Abs. 2 InsO droht, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. „Voraussichtlich“ wird als „überwiegend wahrscheinlich“ interpretiert. Der BGH hat bezogen auf einen Geschäftskredit z. B. ...

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