Lohnsteuer | Geänderte Programmablaufpläne für 2018 (BMF)
Vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung beschlossenen Absenkung des Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversicherung auf 18,6 % hat das BMF geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2018 bekannt gegeben ().
Gleichzeitig wurde die (BStBl I Seite 1466) aufgehoben.
Die Programmablaufpläne berücksichtigen die ab 2018 geltenden Anpassungen des Einkommensteuertarifs (einschließlich Anhebung des Grundfreibetrags auf 9.000 €), der Zahlenwerte in § 39b Absatz 2 Satz 7 EStG und der Freibeträge für Kinder (Anhebung auf 3.714 € bzw. 7.428 €). Sie sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
NWB JAAAG-63212