Online-Nachricht - Dienstag, 21.11.2017

Rechtsprechung | Neue Revisionsverfahren beim BFH

Der BFH hat die Liste der derzeit anhängigen Revisionsverfahren aktualisiert. Die interessantesten Verfahren aus dem Monat November 2017 haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Einkommensteuer

Entfernungspauschale bei Hin- und Rückfahrt an verschiedenen Tagen: Ist die Entfernungspauschale auch für die Tage anzusetzen, an denen der Steuerpflichtige nur eine Strecke zwischen erster Tätigkeitsstätte und Wohnung zurücklegt (hier: Flugbegleiter bei mehrtägigem Flugeinsatz)? (BFH-Az. VI R 42/17; Vorinstanz: , s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 15.09.2017).

Investitionsabzugsbetrag: Darf ein Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG noch gewährt werden, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung der Vorinstanz die Voraussetzungen für eine Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 3 EStG bereits erfüllt waren? (BFH-Az. X R 13/17; Vorinstanz: sowie 11 K 2878/13).

Abzinsung von Angehörigendarlehen: Sind innerhalb von entfernten Familien- und Verwandtenverhältnissen gewährte langfristige Darlehen aus zunächst zinslos abgeschlossenen Darlehensverträgen, die nach Beanstandungen durch die Betriebsprüfung einvernehmlich aufgehoben und rückwirkend durch neue Verträge über verzinste Darlehen ersetzt wurden, gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG abzuzinsen? (BFH-Az. X R 19/17; Vorinstanz: , s. hierzu auch Rätke, BBK 18/2017 S. 847).

Körperschaftsteuer

Abgabe von Zytostatika durch eine Krankenhausapotheke: Ist die Abgabe von Krebsmedikamenten (Zytostatika ) durch eine Krankenhausapotheke an Patienten zur anschließenden ambulanten Behandlung Teil des Zweckbetriebs der Trägerin eines gemeinnützigen Plankrankenhauses, soweit die Abgabe der Zytostatika zur ambulanten onkologischen Behandlung durch Krankenhausärzte erfolgt, die hierzu gemäß § 116 SGB V bzw. § 31 Ärzte-ZV zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung der Versicherten ermächtigt sind? Gilt anderes für die Abgabe von Zytostatika an Patienten, die ambulant durch nicht entsprechend ermächtigte Ärzte behandelt werden? (BFH-Az. V R 39/17; Vorinstanz: ).

Umsatzsteuer

Vermietung von Bootsliegeplätzen: Stellt die kurzfristige Überlassung von Bootsliegeplätzen eine kurzfristige Vermietung von Campingflächen nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG dar? (BFH-Az. V R 33/17; Vorinstanz: , s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 20.07.2017).

Notärztliche Betreuung von Veranstaltungen: Sind Umsätze eines Arztes aus der notärztlichen Betreuung von Veranstaltungen als ärztliche Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei, wenn der Arzt gegenüber dem Veranstalter als Leistungsempfänger nur seine Anwesenheit und Einsatzbereitschaft schuldet und er sich durch seine Anwesenheit für potenzielle Heilbehandlungen erst zur Verfügung stellt? (BFH-Az. V R 37/17; Vorinstanz: , s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 21.11.2017).

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Leistungen eines Gesundheitszentrums: Unterliegen die Leistungen eines Gesundheitszentrums, in dem Gäste nach einem eingangs erfolgten ärztlichen Aufnahmegespräch selbst über ihren Aufenthalt, dessen Dauer sowie den Umfang der in Anspruch genommenen Leistungen bestimmen können, der Umsatzsteuerpflicht, wenn das Gesundheitszentrum keinen Versorgungsvertrag als Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung gemäß § 111 SGB V mit einer Krankenkasse geschlossen hat? (BFH-Az. XI R 29/17; Vorinstanz: ).

Abweichende Zurechnung von Umsätzen unter Missbrauchsgesichtspunkten: Können einer Steuerberatungs-GmbH als Kommanditistin, die an mehreren Kommanditgesellschaften beteiligt ist, die im eigenen Namen, aber ohne eigenes Personal und ohne eigene Sachmittel für nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Kunden Buchführungsleistungen bzw. Lohnabrechnungsleistungen erbringen und deren Umsätze jeweils unter der Kleinunternehmergrenze bleiben, die Umsätze der Kommanditgesellschaften unter dem Gesichtspunkt eines Gestaltungsmissbrauchs zuzurechnen sein? (BFH-Az. : XI R 26/17; Vorinstanz: (s. hierzu ).

Quelle: NWB Datenbank (il)

Fundstelle(n):
NWB BAAAG-62824