Martin Weber

5 vor Geschäftsvorfälle erfassen und zu Abschlüssen führen

2017

ISBN der Online-Version: 978-3-482-00591-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66871-5

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5 vor Geschäftsvorfälle erfassen und zu Abschlüssen führen

VI. Bestandteile des Jahresabschlusses, Inhalte und Aussagen der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung, des Eigenkapitalspiegels und des Anhangs beherrschen und den Lagebericht erstellen sowie hierzu die Regelungen nach IFRS und IAS zuordnen und den Segmentbericht im Überblick erläutern

1. Bestandteile des nationalen Jahresabschlusses differenziert nach Art und Größe der Gesellschaftsform unterscheiden

401 [i]JahresabschlussWie bereits in Tz. 1 ausgeführt, ist nach § 238 HGB jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres ein Inventar (§ 240 HGB) und eine Bilanz (§ 242 HGB) aufzustellen.

1.1 Definition des Jahresabschlusses . . .

402. . . für alle Kaufleute

Der Jahresabschluss umfasst nach § 242 Abs. 3 HGB bei allen Kaufleuten die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.

403. . . für Kapitalgesellschaften

Bei Kapitalgesellschaften, die nicht unter § 267a HGB fallen (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB), umfasst der Jahresabschluss neben der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auch den Anhang (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB). Die Verpflichtung zur Aufstellung liegt bei den gesetzlichen Vertretern (Geschäftsführer bzw. Vorstand) der Gesellschaft.

404. . . für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften

Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB sind kapitalmarktorientierte Gesellschaften, die ke...

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