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NWB Nr. 47 vom Seite 3570

Steuerliche Behandlung von Cum/Cum-Transaktionen

BMF nimmt mit Schreiben vom 17.7.2017 zum Vorliegen von Gestaltungsmissbrauch Stellung

Andreas Fiand

[i] BMF, Schreiben v. 17.7.2017, BStBl 2017 I S. 986 Das BMF hat am (BStBl 2017 I S. 986) ein Anwendungsschreiben zur steuerlichen Behandlung von Cum/Cum-Geschäften veröffentlicht. Das Schreiben enthält Begriffsbestimmungen zu Cum/Cum-Gestaltungen; zudem wird die materiell-rechtliche Ausgangssituation dargestellt und die Grundsätze der materiell-rechtlichen Beurteilung von Cum/Cum-Transaktionen werden ausgeführt. [i]Ebber, „Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten“, infoCenter NWB TAAAA-41714 Ferner enthält es eine beispielhafte, nicht abschließende Aufzählung möglicher Fallgestaltungen von Cum/Cum-Transaktionen und stellt deren steuerliche Folgen dar.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Hintergrund

[i]Vermeidung der Definitivbelastung für ausländische Aktionäre durch kurzfristige Übertragung auf einen SteuerinländerCum/Cum-Gestaltungen sind in der Regel dadurch charakterisiert, dass unmittelbar vor dem Dividendenstichtag inländische Aktien zur Vermeidung einer Definitivbelastung mit Kapitalertragsteuer, besonders bei Steuerausländern, durch Cum/Cum-Transaktionen auf einen Steuerinländer übertragen und nach dem Dividendenstichtag wieder auf den Steuerausländer rückübertragen werden. Aufgrund der Komplexität der Gestaltungen und vieler grundsätzlicher Fragen gestaltete sich die Bearbeitung der Fälle als äußerst schwierig. Nunmehr haben sich ...BGBl 2016 I S. 1730

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