Andreas Schmitz

Erschließungsbeiträge

1. Aufl. 2017

ISBN der Online-Version: 978-3-482-00791-0
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66891-3

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Erschließungsbeiträge (1. Auflage)

§ 19 Billigkeitsmaßnahmen

1Die Beitragserhebungspflicht (§ 3 Rn. 10 ff.) und der Gleichheitsgrundsatz verbieten den Gemeinden, bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen außerhalb des Gesetzes einzelnen Beitragspflichtigen Vergünstigungen zu gewähren. Der Gesetzgeber hat freilich insbesondere zur Vermeidung von nicht hinnehmbaren Härten verschiedene Billigkeitsmaßnahmen vorgesehen, die sowohl für die Erhebung von (Voll- oder Teil-) Beiträgen als auch von Vorausleistungen gelten. Sie sind zum einen speziell für das Erschließungsbeitragsrecht ausgestaltet, bundesrechtlich in § 135 Abs. 2 bis 5 BauGB, für Bayern erweitert um die Satzungsermächtigungen in Art. 13 Abs. 5 und 6 BayKAG, und für den Bereich des baden-württembergischen Erschließungsbeitragsrechts in § 28 Abs. 1, 3 und 4 sowie § 41 Abs. 2 KAG BW. Davon unberührt gelten zum anderen die weitergehenden landesrechtlichen Billigkeitsregelungen (vgl. § 135 Abs. 6 BauGB), die vor allem eine allgemeine Stundung entsprechend § 222 AO zulassen. Grundsätzlich sind zwei Arten von Billigkeitsmaßnahmen zu unterscheiden: solche, die nur die Zahlungsweise ändern (Stundung in unterschiedlichen Formen), und solche, die den Beitragsanspruch ganz oder teilweise zum E...