Andreas Schmitz

Erschließungsbeiträge

1. Aufl. 2017

ISBN der Online-Version: 978-3-482-00791-0
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66891-3

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Erschließungsbeiträge (1. Auflage)

§ 17 Entstehen der persönlichen Beitragspflicht und Fälligkeit des Erschließungsbeitrags

1Schon mit dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht für ein einzelnes Grundstück ist die Beitragsforderung der Gemeinde bereits vollständig und unveränderbar gegenüber dem oder den Beitragspflichtigen mit der Folge begründet, dass der Lauf der Festsetzungsfrist in Gang gesetzt wird (§ 15 Rn. 2 f.). Dieses Beitragsschuldverhältnis ist aber noch abstrakt und bedarf der Konkretisierung sowie Individualisierung. Das geschieht durch den – innerhalb der Festsetzungsverjährung (§ 16 Rn. 9 f.) zu erlassenden – Beitragsbescheid (Heranziehungsbescheid). Durch ihn wird nicht nur der zu zahlende Geldbetrag festgesetzt, sondern insbesondere auch bestimmt, wer persönlich beitragspflichtig ist und damit den Beitrag schuldet. Die persönliche Beitragspflicht wird abschließend durch § 134 Abs. 1 BauGB (bzw. § 21 KAG BW) geregelt. Beitragspflichtig ist danach der Eigentümer, Erbbauberechtigter oder Inhaber eines besonderen dinglichen Nutzungsrechts an dem Grundstück. Das Gesetz stellt dabei allerdings nicht auf den Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht ab; persönlich beitragspflichtig ist...