Andreas Schmitz

Erschließungsbeiträge

1. Aufl. 2017

ISBN der Online-Version: 978-3-482-00791-0
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66891-3

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Erschließungsbeiträge (1. Auflage)

§ 12 Ermittlung des umlagefähigen Erschließungsaufwands

I. Gemeindeanteil

1Das bundesrechtliche Erschließungsbeitragsrecht bestimmt in § 129 Abs. 1 Satz 3 BauGB, dass die Gemeinden mindestens 10 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwands tragen. Damit werden zwei Zwecke verfolgt: Zum einen soll die gemeindliche Eigenbeteiligung dem Umstand Rechnung tragen, dass Erschließungsanlagen nicht nur den erschlossenen Grundstücken zugutekommen, sondern typischerweise auch der Allgemeinheit Vorteile vermitteln. Zum anderen sollen die Gemeinden durch eine Selbstbeteiligung in ihrer Verantwortung für eine sachgerechte Erschließung gestärkt und zugleich zur Sparsamkeit angehalten werden.

2Die Höhe des Gemeindeanteils wird in der Satzung festgelegt (§ 5 Rn. 11). Fehlt eine solche – wirksame – Festlegung, ist der gesetzliche Mindestsatz von 10 % zugrunde zu legen. Ob die Gemeinde es bei dem Mindestsatz belässt oder sich für eine höhere Eigenbeteiligung entscheidet, steht in ihrem Ermessen. Eine Begrenzung nach oben sieht das Gesetz nicht vor. Die Gemeinde darf freilich nicht eine so hohe Eigenbeteiligung vorsehen, dass sie damit ihre Pflicht zur Erhebung von Ersch...