Andreas Schmitz

Erschließungsbeiträge

1. Aufl. 2017

ISBN der Online-Version: 978-3-482-00791-0
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66891-3

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Erschließungsbeiträge (1. Auflage)

§ 11 Grundstruktur der Aufwandsverteilung

I. Beteiligte in der Verteilungsphase

1Ist der beitragsfähige Erschließungsaufwand für eine bestimmte Erschließungsanlage (einzelne Anlage, Abschnitt oder Erschließungs- bzw. Abrechnungseinheit) ermittelt, beginnt die Verteilungsphase. Nun wird der Aufwand denjenigen zugeordnet, die ihn nach dem Gesetz endgültig tragen sollen (vgl. § 4 Rn. 4 f.). Das geschieht in drei Schritten:

2Im ersten Schritt werden diejenigen Anteile abgezogen, die endgültig bei der Gemeinde verbleiben und ggf. durch Dritte gedeckt sind (dazu § 12). Was übrig bleibt, bildet den umlagefähigen Aufwand, der auf die Anlieger entfällt. Diesen umlagefähigen Aufwand vorteilsgerecht zu verteilen, ist die zentrale Aufgabe in der Verteilungsphase. Dazu wird im zweiten Schritt bestimmt, welche Grundstücke durch die Anlage überhaupt einen Vorteil erfahren und deshalb bei der Aufwandsverteilung zu berücksichtigen sind (das „Ob“). Die Kriterien hat der Gesetzgeber in § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB bzw. §§ 38 Abs. 1, 39 KAG BW abschließend vorgegeben (dazu § 13). Im dritten Schritt wird schließlich festgelegt, mit welchem Anteil das einzelne zu berücksichtigende Grun...