Erschließungsbeiträge
1. Aufl. 2017
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 10 Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands
1Bislang ging es im Rahmen der Aufwendungsphase um die Fragen, für welche Erschließungsanlagen welcher Aufwand grundsätzlich berücksichtigt werden darf und schließlich beitragsfähig ist. Dabei wurde stillschweigend davon ausgegangen, dass der Aufwand nach den tatsächlich entstandenen Kosten für die einzelne Anlage ermittelt wird. Das entspricht dem gesetzlichen Regelfall. Der Gesetzgeber hat den Gemeinden jedoch in § 130 BauGB (§§ 36, 37 KAG BW) weitere Möglichkeiten zur Aufwandsermittlung eröffnet, und zwar sowohl hinsichtlich der Ermittlungsart (Ermittlungsmethode) als auch hinsichtlich des Ermittlungsraums: Der beitragsfähige Erschließungsaufwand kann statt nach den tatsächlich entstandenen Kosten auch nach Einheitssätzen ermittelt werden, und zwar nicht nur für die einzelne Erschließungsanlage, sondern unter besonderen Voraussetzungen auch für einen Abschnitt davon oder bezogen auf mehrere Anlagen. Wofür sich die Gemeinde entscheidet, steht bis zum Entstehen der sachlichen Beitragspflichten grundsätzlich in ihrem Ermessen. In diesem Zeitpunkt entstehen die Beitragspflichten kraft Gesetzes nach dem tatsächlic...