Andreas Schmitz

Erschließungsbeiträge

1. Aufl. 2017

ISBN der Online-Version: 978-3-482-00791-0
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66891-3

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Erschließungsbeiträge (1. Auflage)

§ 7 Rechtmäßige Herstellung der Erschließungsanlage

1Für eine beitragsfähige Erschließungsanlage können Erschließungsbeitragspflichten nur entstehen, wenn sie rechtmäßig hergestellt worden ist. Das folgt aus dem bereits erwähnten Zusammenhang mit dem Erschließungsrecht (§ 6 Rn. 6) und beurteilt sich nach § 125 BauGB. Diese Vorschrift konkretisiert das allgemeine Planerfordernis (§ 1 Abs. 3 BauGB) für die Durchführung von Erschließungsmaßnahmen, indem sie die Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage an einen Bebauungsplan oder eine den materiell-rechtlichen Planungsgrundsätzen genügende Abwägungsentscheidung der Gemeinde bindet. Das hat unter zwei Gesichtspunkten Bedeutung: Zunächst bedarf es überhaupt einer entsprechenden wirksamen Planungsentscheidung, nach der gesetzlichen Regel in der Gestalt eines Bebauungsplans (sog. Planerfordernis, dazu Rn. 3 ff.). Diese Planung löst Befolgungspflichten aus, im Fall eines Bebauungsplans mit normativer Bindung. Dem muss die Gemeinde dann bei Durchführung der Erschließung entsprechen, damit von einer rechtmäßigen Herstellung gesprochen werden kann (sog. planungsrechtliche Bindung). Das Erschließungsrecht verlangt allerdings –...