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EuGH-Vorlage zur Abzugsbeschränkung von Vorsorgeaufwendungen
Das FG Köln hat Bedenken, ob es mit der europäischen Niederlassungsfreiheit vereinbar ist, wenn Altersvorsorgeaufwendungen bei beschränkt Steuerpflichtigen nicht einkommensmindernd berücksichtigt werden. Es hat dem EuGH mehrere Fragen zum Ausschluss des Sonderausgabenabzugs bei beschränkter Steuerpflicht (§ 50 Abs. 1 Satz 3 EStG 2008) zur Entscheidung vorgelegt.