Dieselgate | Rechtsschutzversicherung muss leisten (OLG)
Für eine auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtete Schadensersatzklage eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Autokäufers gegen die Herstellerin Volkswagen AG bestehen hinreichende Erfolgsaussichten. Eine Rechtsschutzversicherung muss daher leisten ( I-4 U 87/17).
Hierzu führten die Richter des OLG weiter aus:
Im Rahmen der Beurteilung der Einstandspflicht der Versicherung ist von einer hinreichenden Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung auszugehen.
Bereits mehrere Landgerichte erster Instanz haben einen Schadensersatzanspruch eines Kraftfahrzeugkäufers gegen die Volkswagen AG wegen des Inverkehrbringens von Dieselfahrzeugen mit manipulierter Abgassoftware bejaht, unter anderem gemäß § 826 BGB (sittenwidrige vorsätzliche Schädigung).
Der Versicherungsnehmer verstößt mit seiner beabsichtigten sofortigen Klage gegen die Herstellerin auch nicht gegen seine Schadensminderungspflicht: Ihm ist es nicht zuzumuten, trotz hinreichender Erfolgsaussichten mit rechtlichen Schritten gegen die Herstellerin zuzuwarten.
Nach dem bisherigen Verhalten der Herstellerin spricht nichts dafür, dass sie freiwillig den vom Kläger geltend gemachten Schadensersatzanspruch erfüllen wird und eine streitige Auseinandersetzung vermeidbar wäre.
Im Übrigen ist es Sache des Autokäufers zu entscheiden, wann er seine Ansprüche gegen die Herstellerin geltend machen will. Dies ist von seinem Versicherungsvertrag gedeckt.
Nach dem Hinweis des OLG wurde die Berufung zurückgenommen. Das Urteil der ersten Instanz () ist damit rechtskräftig.
Quelle: OLG Düsseldorf, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
NWB NAAAG-60581