Online-Nachricht - Donnerstag, 26.10.2017

Dieselgate | Rechtsschutzversicherung muss leisten (OLG)

Für eine auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtete Schadensersatzklage eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Autokäufers gegen die Herstellerin Volkswagen AG bestehen hinreichende Erfolgsaussichten. Eine Rechtsschutzversicherung muss daher leisten ( I-4 U 87/17).

Hierzu führten die Richter des OLG weiter aus:

  • Im Rahmen der Beurteilung der Einstandspflicht der Versicherung ist von einer hinreichenden Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung auszugehen.

  • Bereits mehrere Landgerichte erster Instanz haben einen Schadensersatzanspruch eines Kraftfahrzeugkäufers gegen die Volkswagen AG wegen des Inverkehrbringens von Dieselfahrzeugen mit manipulierter Abgassoftware bejaht, unter anderem gemäß § 826 BGB (sittenwidrige vorsätzliche Schädigung).

  • Der Versicherungsnehmer verstößt mit seiner beabsichtigten sofortigen Klage gegen die Herstellerin auch nicht gegen seine Schadensminderungspflicht: Ihm ist es nicht zuzumuten, trotz hinreichender Erfolgsaussichten mit rechtlichen Schritten gegen die Herstellerin zuzuwarten.

  • Nach dem bisherigen Verhalten der Herstellerin spricht nichts dafür, dass sie freiwillig den vom Kläger geltend gemachten Schadensersatzanspruch erfüllen wird und eine streitige Auseinandersetzung vermeidbar wäre.

  • Im Übrigen ist es Sache des Autokäufers zu entscheiden, wann er seine Ansprüche gegen die Herstellerin geltend machen will. Dies ist von seinem Versicherungsvertrag gedeckt.

Hinweis:

Nach dem Hinweis des OLG wurde die Berufung zurückgenommen. Das Urteil der ersten Instanz () ist damit rechtskräftig.

Quelle: OLG Düsseldorf, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB NAAAG-60581