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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 08 | Tatsächliche Verständigung: Keine Bindungswirkung beim Entfallen der Geschäftsgrundlage

Der BFH hat entschieden, dass die Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung entfällt, wenn ein wesentlicher Umstand, den die Parteien als gemeinsame Grundlage der Verständigung vorausgesetzt haben, nicht vorliegt, sodass ein Festhalten an der Vereinbarung jedenfalls einem der Beteiligten nicht zuzumuten ist. Es kommt dabei nicht darauf an, ob in Bezug auf die Fehlvorstellung ein Verschulden des Steuerpflichtigen vorliegt.

Wir beginnen heute einmal mit einer verfahrensrechtlichen Entscheidung. Es geht um die sog. tatsächliche Verständigung.

Ihren Mandanten erläutern Sie den Hintergrund am besten so: Vergleiche über Steueransprüche sind zwar in Deutschland nicht möglich. Ist jedoch ein Sachverhalt schwierig zu ermitteln, können sich der Steuerpflichtige und das Finanzamt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs unter bestimmten Voraussetzungen mit bindender Wirkung über die Annahme eines bestimmten Sachverhalts einigen sowie über eine bestimmte Sachbehandlung. Dieser Sachverhalt ist dann der Steuerfestsetzung zugrunde zu legen. Vor gut neun Jahren hatte das Bundesfinanzministerium erstmals eine bundeseinheitliche Anweisung zur tatsächlichen Verständigung e...

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