Online-Nachricht - Mittwoch, 25.10.2017

Umsatzsteuer | Steuerfreiheit heileurythmischer Heilbehandlungsleistungen (BFH)

Der Nachweis der erforderlichen Berufsqualifikation kann sich aus der Zulassung des Heileurythmisten zur Teilnahme an den Verträgen zur Integrierten Versorgung mit Anthroposophischer Medizin nach §§ 140a ff. SGB V (i.d.F. vor dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung v. ) ergeben. Die Steuerbefreiung erstreckt sich auf sämtliche heileurythmische Heilbehandlungsleistungen des Leistungserbringers (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Die Klägerin war im Streitjahr 2010 als Heileurythmistin selbständig tätig. Ihr waren ein Diplom des Instituts für Waldorfpädagogik sowie ein Diplom der Schule für Eurythmische Heilkunst verliehen worden. Sie war Mitglied im Berufsverband Heileurythmie e.V. und zur Teilnahme an den Verträgen zur Durchführung Integrierter Versorgung mit Anthroposophischer Medizin nach §§ 140a ff SGB V zugelassen. Sämtliche von der Klägerin im Streitjahr erbrachten Leistungen als Heileurythmistin erfolgten aufgrund ärztlicher Verordnungen. In ihrer Umsatzsteuer-Jahreserklärung für das Streitjahr erklärte sie diese Umsätze als nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei. Das FA behandelte diese Umsätze als steuerpflichtig.

Hierzu führte der BFH weiter aus:

  • Der Begriff „Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin“ umfasst Leistungen, die zur Diagnose, Behandlung und, so weit wie möglich, Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen dienen. Diese Voraussetzung ist vorliegend erfüllt.

  • Auch den für die Steuerbefreiung der Heilbehandlungsleistung erforderlichen beruflichen Befähigungsnachweis hat die Klägerin erbracht. Zwar ergibt sich ihre berufliche Qualifikation nicht aus berufsrechtlichen Regelungen. Die Klägerin hat jedoch den Nachweis ihrer beruflichen Qualifikation durch ihre Teilnahmeberechtigung an den Verträgen zur Durchführung Integrierter Versorgung erbracht.

  • Sie erfüllte ferner die in den Verträgen konkret benannten Qualifikationsanforderungen, da sie nach Erwerb des Diploms des Instituts für Waldorfpädagogik sowie des Diploms der Schule für Eurythmische Heilkunst zur Teilnahme an den Verträgen zugelassen war.

Quelle: ; NWB Datenbank (Sc)

Fundstelle(n):
NWB EAAAG-60412