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BFH 03.08.2017 V R 59/16, StuB 20/2017 S. 803

Umsatzsteuer | Dachertüchtigung für eine Photovoltaikanlage

Beim Vorsteuerabzug aus einer Werklieferung für die gesamte Dachfläche eines Gebäudes muss die Verwendungsmöglichkeit des gesamten Gebäudes in die durch § 15 Abs. 1 Satz 2 vorgegebene Verhältnisrechnung einbezogen werden (Bezug: § 15 Abs. 2 Satz 2, § 3 Abs. 4 UStG).

Praxishinweise

Nicht als für das Unternehmen ausgeführt gilt nach § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG die Lieferung, die Einfuhr oder der innergemeinschaftliche Erwerb eines Gegenstands, den der Unternehmer zu weniger als 10 % für sein Unternehmen nutzt. Im Urteilsfall mietete die Ehefrau von ihrem Ehemann als Alleineigentümer eine Teilfläche des Daches der zusammen mit dem Einfamilienhaus des Anwesens für private Wohnzwecke der Familie genutzten Scheune. Auf der Dachfläche sollte eine Photovoltaikanlage errichtet und der erzeugte Strom entgeltlich ins Stromnetz eingespeist wer...BStBl 2012 II S. 430BStBl 2012 II S. 434BStBl 2012 II S. 438

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