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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 09-11 | Häusliches Arbeitszimmer: BFH klärt wichtige Zweifelsfragen

Wir stellen Ihnen interessante Entscheidungen zum häuslichen Arbeitszimmer vor. Der BFH hat aktuell geklärt, wie zu verfahren ist, bei mehreren beruflich genutzten Arbeitszimmern eines Steuerpflichtigen in verschiedenen Haushalten sowie bei einem Arbeitszimmer, das im Rahmen mehrerer Einkunftsarten genutzt wird. Zudem machen wir auf ein Urteil des BFH aufmerksam, wonach es bei einem häuslichen Arbeitszimmer auf die Notwendigkeit nicht ankommt.

Als Erstes möchten wir Sie jetzt auf den neuesten Stand bringen, was die aktuelle Rechtsprechung zum häuslichen Arbeitszimmer angeht. – Ich bin immer wieder überrascht, wie viele Fallkonstellationen es gibt. Eigentlich sollte man doch meinen, dass irgendwann einmal alle Zweifelsfragen höchstrichterlich geklärt sind. Doch es gibt immer wieder Verfahren, die es bis zum Bundesfinanzhof schaffen. Sehen wir uns also an: Was gibt es dieses Mal Neues?

Der BFH hat jüngst bekräftigt: Ein Steuerpflichtiger kann grundsätzlich die Aufwendungen für mehrere Arbeitszimmer in verschiedenen Haushalten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend machen. Zum Beispiel im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung.

Aufwendungen für ein häuslich...

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