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USt direkt digital Nr. 18 vom Seite 11

Gestaltungsmissbrauch und Kleinunternehmerregelung

Robert C. Prätzler

Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Verteilung der Tätigkeit einer Steuerberatungsgesellschaft auf mehrere unter der Kleinunternehmergrenze liegende substanzarme Kommanditgesellschaften ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO) sein kann, so dass die Umsätze der Steuerberatungsgesellschaft zuzurechnen sind.

A. Orientierungssätze (nicht amtlich)

1. Wenn eine Steuerberatungs-GmbH als Kommanditistin an insgesamt sechs „substanzarmen“ Kommanditgesellschaften beteiligt ist, die im eigenen Namen, aber ohne eigenes Personal und ohne eigene Sachmittel für nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Kunden Buchführungsleistungen bzw. Lohnabrechnungsleistungen erbringen und deren Umsätze jeweils unterhalb der Kleinunternehmergrenze bleiben, können die Umsätze der Kommanditgesellschaften unter dem Gesichtspunkt eines Gestaltungsmissbrauchs der Steuerberatungsgesellschaft zuzurechnen sein.

2. Der Begriff der juristischen Person erfasst bei unionsrechtlicher Auslegung (auch) eine GmbH & Co. KG, wobei die für eine umsatzsteuerliche Organschaft erforderliche Eingliederung bedeutet, dass neben dem Organträger nur in diesen finanziell eingegliederte Personen Gesellschafter sein dürfen.

B....

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