Hermann-Ulrich Viskorf, Stephan Schuck, Eckhard Wälzholz

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar

5. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-482-51685-6

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Viskorf, Schuck, Wälzholz - Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar Online

§ 190 BewG Ermittlung des Gebäudesachwerts

Torsten Bock (September 2017)
Hinweis:

R B 190.1 – R B 190.7 ErbStR 2011; H B 190.2 (1) – H B 190.8 (1) ErbStH 2011; Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Umsetzung des Steueränderungsgesetzes 2015 v. , BStBl 2016 I 173 (Umsetzungserlasse zum StÄndG).

1. Bedeutung

1§ 190 BewG bestimmt, wie der Gebäudesachwert der auf einem bebauten Grundstück befindlichen Gebäude zu ermitteln ist. Gemeinsam mit dem Bodenwert des Grundstücks nach § 189 Abs. 1 und 2 BewG i. V. m. § 179 BewG ergibt sich der vorläufige Sachwert, der mit der sich aus § 191 BewG ergebenden Wertzahl zu multiplizieren ist. Das Ergebnis ist der Wert des bebauten Grundstücks im Sachwertverfahren. Der Gebäudesachwert ergibt sich aus dem Gebäuderegelherstellungswert abzüglich einer Alterswertminderung, die von der Gesamtnutzungsdauer und dem Alter des Gebäudes abhängt. Der Gebäuderegelherstellungswert ist das Produkt aus der Bruttogrundfläche des Gebäudes und den Regelherstellungskosten des Gebäudes. Die Regelherstellungskosten sind die durchschnittlich typischerweise anfallenden Kosten zur Herstellung des jeweiligen Gebäudetyps. Sie sind aus den Normalherstellungskosten aus der Verkehrswertermittlung abgeleitet worden. Die konkrete...

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar

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