Hermann-Ulrich Viskorf, Stephan Schuck, Eckhard Wälzholz

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar

5. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-482-51685-6

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Viskorf, Schuck, Wälzholz - Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar Online

§ 185 BewG Ermittlung des Gebäudeertragswerts

Torsten Bock (September 2017)
Hinweis:

R B 185.1 – 185.4 ErbStR 2011; H B 185.1 (3) ErbStH 2011, H B 185.4 ErbStH 2011; gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Umsetzung des Steueränderungsgesetzes 2015 v. , BStBl 2016 I 173 (Umsetzungserlasse zum StÄndG); s. weitere Hinweise unter Vor §§ 184188 BewG.

1. Bedeutung der Vorschrift

1§ 185 BewG bestimmt die Ermittlung des Gebäudeertragswerts durch Festlegung der einzelnen Berechnungsschritte. Der Gebäudeertragswert zzgl. des Bodenwerts ergibt gem. § 184 Abs. 3 Satz 1 BewG den Ertragswert des Grundstücks (§ 184 BewG Rdn. 2 ff.). Über § 193 Abs. 5 Satz 1 BewG, § 194 Abs. 4 BewG und § 195 Abs. 2 Satz 1 BewG stellt der Gebäudeertragswert bei den vorgenannten Grundstücksarten auch bei der Bewertung des Erbbaurechts, des Erbbaugrundstücks beziehungsweise des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden eine Wertkomponente dar. Zum zeitlichen Anwendungsbereich der Norm vgl. vor §§ 184 – 188 BewG Rdn. 7.

2. Begriff des Reinertrags des Grundstücks (§ 185 Abs. 1 BewG)

2Nach der Ermittlung des Bodenwerts des zu bewertenden bebauten Grundstücks erfolgt die Ermittlung des Gebäudeertragswerts. Dabei ist ...

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar

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