Online-Nachricht - Freitag, 22.09.2017

Gesetzgebung | Bundesrat billigt Fortbildungspflicht für Makler

Der Bundesrat billigte am einen Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 22.06., der eine Fortbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler einführt (BR-Drucks. 610/17).

Hierzu führte der Bundesrat weiter aus:

  • Danach sind alle Makler und Verwalter künftig verpflichtet, sich innerhalb von drei Jahren insgesamt 20 Stunden fortzubilden. Ebenfalls fortbilden müssen sich Verwalter von Mietimmobilien. Lediglich Makler und Verwalter, die einen staatlich anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluss wie Immobilienkaufmann oder Immobilienfachwirt haben, sind in den ersten drei Jahren nach Aufnahme ihrer Tätigkeit von der Fortbildungspflicht befreit.

  • Mit der Einführung der Fortbildungspflicht hat der Bundestag den ursprünglich von der Bundesregierung geplanten Sachkundenachweis ersetzt. Er sah vor, dass Verwalter und Makler ihre Kenntnisse durch Prüfungen vor Industrie- und Handelskammern belegen.

  • Darüber hinaus verpflichtet das Gesetz Immobilienverwalter zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, Makler sind hiervon ausgenommen.

  • Das Gesetz tritt überwiegend am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftplichtversicherung sowie die Fortbildungspflicht für Makler und Immobilienverwalter tritt hingegen erst 9 Monate nach der Verkündung in Kraft.

Quelle: Bundesrat online (Sc)

Fundstelle(n):
NWB TAAAG-57790