Hermann-Ulrich Viskorf, Stephan Schuck, Eckhard Wälzholz

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar

5. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-482-51685-6

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Viskorf, Schuck, Wälzholz - Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar Online

§ 3 ErbStG Erwerb von Todes wegen

Eckhard Wälzholz (September 2017)
Hinweis:

Koordinierter Ländererlass v. zur Anwendung der geänderten Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (AEErbSt 2017 – BStBl 2017 I 902); R E 3.1–3.7 ErbStR 2011; H 3.1–3.7 ErbStH 2011.

1. Grundsätzliches

1Die Vorschrift beruht weitgehend auf der geringfügig überarbeiteten Vorgängernorm des § 2 ErbStG a. F. Sie wurde seit dem Inkrafttreten des ErbStG 1974 durch die Ergänzung um § 3 Abs. 2 Nr. 7 ErbStG und durch das StEntlG 1999/2000/2002 durch eine Änderung des § 3 Abs. 1 Nr. 2 (Erfassung des Untergangs insbes. von GmbH-Geschäftsanteilen infolge einer Einziehung) und des § 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG (Gleichstellung von Stiftungen und Trusts) geändert. Durch das ErbStRG 2009 wurde die Nennung des Erbersatzanspruchs nach §§ 1934a ff. BGB in § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gestrichen, da das Recht des Erbersatzanspruchs durch das Erbrechtsgleichstellungsgesetz vom beseitigt wurde. In § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG erweiterte das ErbStRG 2009 den Steuertatbestand auf Abfindungen für die Zurückweisungen von Rechten aus einem Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall und für andere Abfindungen für Erwerbe i. S. d. § 3 Abs. 1 ErbStG. In § 3 Abs. 2 Nr. 7 ErbStG wurde durch das ErbStRG 2008/2009 der Anwendungsbereich klarer gefasst, indem auch bind...

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