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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 9 K 1572/13

Gesetze: UStG § 3 Abs. 1, UStG § 3 Abs. 6 S. 5, UStG § 14c Abs. 2 S. 1, UStG § 24 Abs. 1 S. 4

Verschaffung der Verfügungsmacht

Zwischenschaltung eines Dritten in Ferkellieferungen eines Zuchtbetriebs an den von einer Schwestergesellschaft unterhaltenen Mastbetrieb

Leitsatz

1. Die Verschaffung der Verfügungsmacht im Rahmen einer Lieferung i. S. v. § 3 Abs. 1 UStG setzt nicht notwendigerweise voraus, dass der Erwerber auch eine unmittelbare Zugriffsmöglichkeit auf den gelieferten Gegenstand erlangt. Durch die Einschaltung eines Dritten in den formalen Leistungsvollzug werden die umsatzsteuerrechtlichen Leistungsbeziehungen zwischen dem leistenden Unternehmer und dem Abnehmer nicht berührt.

2. Im Streitfall war ein Vermarkter und Zwischenhändler, der gegenüber einem Ferkelproduzenten nach dem zugrunde liegenden zivilrechtlichen Rechtsverhältnis in sämtlichen Fällen als Abnehmer der Ferkel berechtigt und verpflichtet war, Leistungsempfänger, auch wenn er einen erheblicher Anteil der von dem Produktionsbetrieb gelieferten Ferkel anschließend an den von einer Schwestergesellschaft unterhaltenen Schweinemastbetrieb weiterveräußert hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
RAAAG-57192

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 11.03.2016 - 9 K 1572/13

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