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BFH 14.03.2017 VIII R 25/14, StuB 18/2017 S. 722

Einkommensteuer | Negative Einkünfte bei Rückkauf einer Sterbegeldversicherung

§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG in der für das Jahr 2010 geltenden Fassung findet beim Rückkauf einer Sterbegeldversicherung auch auf negative Unterschiedsbeträge zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge Anwendung (Bezug: § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG 2010).

Praxishinweise

Die Klägerin im Urteilsfall schloss 2005 eine Sterbegeldversicherung ab. Ihr Mann sollte im Todesfall ein Sterbegeld i. H. von 3.705 € zuzüglich einer nicht garantierten Bonusleistung i. H. von 1.296 € erhalten. Zum kündigte die Frau ihre Sterbegeldversicherung. Das Versicherungsunternehmen stellte die eingezahlten Beiträge dem Rückkaufwert gegenüber und bescheinigte der Frau einen Verlust aus Kapitalerträgen von 396 € (eingezahlte Beiträge 1.599 € abzüglich der Rückzahlung von 1.203 €). Nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG in der ab 2009 gültigen S. 723Fassung gehört be...

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