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NWB-EV Nr. 9 vom Seite 318

Möglichkeiten zum Widerruf einer Schenkung

Vertragsklauseln und steuerliche Auswirkungen

Dr. Hellmut Götz

Vermögen bereits zu Lebzeiten in Form von Schenkungen an die späteren Erben weiterzugeben, macht häufig aus vielfältigen Gründen Sinn: steuerliche Vorteile, Unterstützung der nachfolgenden Generation, langsames Heranführen an Verantwortung. Jedoch gibt es leider auch immer wieder Gründe, die dazu führen, dass eine Schenkung zurückgenommen werden soll: unerwünschter Weiterverkauf der Schenkung, unerwünschtes Verhalten, familiäre Situation (wie Scheidung oder Kinderlosigkeit des Beschenkten) sowie – auch hier – steuerliche Gründe. Aus diesen Gründen ist es oft sinnvoll, Widerrufsklauseln in den Schenkungsvertrag aufzunehmen. Nachfolgend werden einzelne zivilrechtlich sinnvolle und gebräuchliche Vertragsklauseln dargestellt. Daran anschließend wird auf die schenkung-/erbschaftsteuerlichen Wirkungen eingegangen.

Kernaussagen
  • Vertraglich vereinbarte Schenkungswiderrufsgründe sind in der Gestaltungsberatung aus rechtlichen Gründen unverzichtbar.

  • Widerrufsklauseln erleichtern die vorweggenommene Erbfolge, weil sie die Interessen des Schenkers schützen.

  • Eine sorgfältige Befassung mit den erbschaft-/schenkung- bzw. einkommensteuerlichen Folgen von Widerrufskla...

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