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BPatG Beschluss v. - 30 W (pat) 811/16

Gesetze: § 93 ZPO, § 34a Abs 2 GeschmMG 2004

Designbeschwerdeverfahren – Nichtigkeitsverfahren - "Innensohle" – Designinhaber gibt keine Erklärung zum Nichtigkeitsantrag ab – kein sofortiges Anerkenntnis

Leitsatz

Innensohle

Gibt der Designinhaber auf einen Nichtigkeitsantrag innerhalb der Frist des § 34a Abs. 2 Satz 1 DesignG keine Erklärung ab, so liegt darin kein sofortiges Anerkenntnis im Sinne von § 93 ZPO.

Fundstelle(n):
RAAAG-54360

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BPatG, Beschluss v. 18.05.2017 - 30 W (pat) 811/16

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