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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 201/14 EFG 2017 S. 1457 Nr. 17

Gesetze: EStG § 6a Abs. 3, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Weiterarbeit eines Gesellschafter-Geschäftsführers in Teilzeit und mit reduzierten Bezügen nach Erdienung der ihm zugesagten Pension - Erdienbarkeit einer nachträglichen Pensionserhöhung

Leitsatz

Hat ein Gesellschaftsgeschäftsführer die ihm zugesagte Pension mit Vollendung seines 65. Lebensjahres erdient und arbeitet er anschließend mit einem neuen Geschäftsführeranstellungsvertrag in Teilzeit und mit reduzierten Bezügen weiter, so ist sein Pensionsanspruch nicht gemäß der in der Pensionszusage enthaltenen Obergrenze auf 75 % der reduzierten (Teilzeit-)Bezüge gedeckelt.

Eine Vertragsklausel, wonach Pensionsleistungen der Gesellschaft erst dann erbracht werden, wenn der Gesellschaftergeschäftsführer keine Gehaltszahlungen oder entsprechende Zahlungen von der Gesellschaft mehr erhält, ist dahin auszulegen, dass ein bereits erdienter Pensionsanspruch lediglich im Umfang des tatsächlich gezahlten (Teilzeit-)Gehalts aufgeschoben ist.

Eine Abweichung von dem Grundsatz der Erdienbarkeit einer nachträglichen Pensionserhöhung ist nicht allein unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der Gesellschaftergeschäftsführer gerechtfertigt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 685 Nr. 12
DB 2017 S. 19 Nr. 41
DB 2018 S. 2524 Nr. 42
EFG 2017 S. 1457 Nr. 17
EStB 2018 S. 74 Nr. 2
GStB 2018 S. 113 Nr. 4
GmbH-StB 2018 S. 22 Nr. 1
KSR direkt 2017 S. 12 Nr. 9
StuB-Bilanzreport Nr. 21/2017 S. 832
UAAAG-53562

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 04.07.2017 - 1 K 201/14

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