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SteuerStud Nr. 10 vom Seite 622

Steuertipps für Studierende

Studienkosten rechtzeitig und umfassend geltend machen

Dr. Marisa Baltromejus

Gerne bezeichnet sich Deutschland als „Bildungsnation“– doch ein Studium wird auch in Deutschland seit Jahren immer teurer. Den hohen Studienkosten (z. B. Fahrtkosten, Arbeitsmaterialien oder Studiengebühren) stehen meist nur geringe oder gar keine Einnahmen gegenüber. Dies sollte jedoch nicht vor einer akademischen Ausbildung abschrecken, denn an vielen Kosten für das Studium beteiligt sich der Fiskus. In der Regel müssen Studierende keine Steuern zahlen und sind auch nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Wie der nachfolgende Beitrag zeigt, kann es sich in einigen Fällen aber lohnen, bereits während des Studiums an das FA zu denken.

I. Absetzbare Studienkosten

Studierende können alle direkt mit dem Studium verbundenen Kosten steuerlich geltend machen. Die nachfolgende Aufzählung ist daher insoweit nicht abschließend. Wann immer Kosten entstehen, die notwendig erscheinen um den Weg in den Beruf zu ebnen, sollten Studierende sich eine Quittung bzw. einen Beleg ausstellen lassen und diesen aufbewahren.

Folgende Beispiele können ggf. zu berücksichtigende Studienkosten darstellen:

  • Studiengebühren sowie besondere Prüfungs- oder Zulassun...

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