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StuB Nr. 15 vom Seite 588

Umsatzsteuerliche Organschaft – Überarbeitung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Anmerkungen zum

StB Dr. Hans-Martin Grambeck

Die umsatzsteuerliche Organschaft ist immer wieder Gegenstand der Rechtsprechung. Dies überrascht nicht, weil die Vorschriften in der EU nicht harmonisiert sind, weil kein Wahlrecht hinsichtlich der Inanspruchnahme der Regelung besteht und weil die Voraussetzungen auslegungsbedürftig sind. Hierzu hat der BFH in den letzten zwei Jahren mehrere wichtige Urteile gefällt. Durch das erfolgt nunmehr eine Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses. Die größte Relevanz dürften die Neuregelungen im Zusammenhang mit der Eingliederung von Personengesellschaften haben.

Kernfragen
  • Unter welchen Voraussetzungen liegt eine umsatzsteuerliche Organschaft vor?

  • In welchen Bereichen sorgt das BMF-Schreiben für eine klarstellende Bestätigung der bisherigen Rechtsauffassung?

  • Wo ergeben sich Änderungen der Rechtslage?

I. Hintergrund

[i]Korn, Bedeutsame Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses zur Organschaft, NWB 25/2017 S. 1856 NWB WAAAG-47466 Grambeck, Grundsatzentscheidungen des BFH zur umsatzsteuerlichen Organschaft, StuB 7/2016 S. 268 NWB PAAAF-70208 Ebber, Umsatzsteuerliche Organschaft, infoCenter NWB KAAAB-14459 Küffner/Stöcker/Zugmaier, Umsatzsteuer Kommentar, 5. Aufl., Herne 2017, § 2 Rn. 510 NWB PAAAB-75356 Eine umsatzsteuerliche Organschaft liegt gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG vor, „wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organis...

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