Erbschaftsteuer | Anwendung des neuen Erbschaftsteuerrechts (StBV Thüringen)
Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat den koordinierten Ländererlass zur Anwendung der geänderten Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes vom bekannt gegeben. Hierauf macht der Steuerberaterverband Thüringen aufmerksam.
In dem 89-seitigen Erlass äußern sich die Länder zur Anwendung der folgenden Vorschriften:
13a ErbStG:
Abschnitt 13a.1 Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften – Allgemeines
Abschnitt 13a.2 Schwellenwert von 26 Millionen EUR
Abschnitt 13a.3 Gleitender Abzugsbetrag
Abschnitt 13a.4 Lohnsummenregelung – Allgemeines
Abschnitt 13a.5 Beschreibung der Lohnsumme
Abschnitt 13a.6 Lohnsumme bei mehreren wirtschaftlichen Einheiten
Abschnitt 13a.7 Ermittlung der Ausgangslohnsumme und der Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen
Abschnitt 13a.8 Verstoß gegen die Lohnsummenregelung
Abschnitt 13a.9 Feststellung der Anzahl der Beschäftigten, der Ausgangslohnsumme und der Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen
Abschnitt 13a.10 Folgen einer Weitergabeverpflichtung oder einer Nachlassteilung
Abschnitt 13a.11 Behaltensregelungen – Allgemeines
Abschnitt 13a.12 Behaltensregelungen für Betriebsvermögen
Abschnitt 13a.13 Behaltensregelungen für land- und forstwirtschaftliches Vermögen
Abschnitt 13a.14 Entnahmebegrenzung
Abschnitt 13a.15 Behaltensregelungen für Anteile an Kapitalgesellschaften
Abschnitt 13a.16 Wegfall der Verfügungsbeschränkung oder Stimmrechtsbindung
Abschnitt 13a.17 Reinvestitionsklausel
Abschnitt 13a.18 Durchführung der Nachversteuerung
Abschnitt 13a.19 Vorwegabschlag bei Familienunternehmen
Abschnitt 13a.20 Optionsverschonung
Abschnitt 13a.21 Begünstigte Erwerbe bei Familienstiftungen
13b ErbStG:
Abschnitt 13b.1 Begünstigter Erwerb von Todes wegen
Abschnitt 13b.2 Begünstigter Erwerb durch Schenkung unter Lebenden
Abschnitt 13b.3 Begünstigungsfähiges Vermögen – Allgemeines
Abschnitt 13b.4 Begünstigungsfähiges land- und forstwirtschaftliches Vermögen
Abschnitt 13b.5 Begünstigungsfähiges Betriebsvermögen
Abschnitt 13b.6 Begünstigungsfähige Anteile an Kapitalgesellschaften
Abschnitt 13b.7 Erwerb unterschiedlicher Arten begünstigungsfähigen Vermögens
Abschnitt 13b.8 Begünstigtes Vermögen
Abschnitt 13b.9 Ermittlung des begünstigten Vermögens und des steuerpflichtigen Vermögens
Abschnitt 13b.10 Übermäßiges Verwaltungsvermögen
Abschnitt 13b.11 Altersversorgungsvermögen
Abschnitt 13b.12 Verwaltungsvermögen – Allgemeines
Abschnitt 13b.13 Überlassung von Grundstücken – Allgemeines
Abschnitt 13b.14 Grundstücksüberlassung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung oder des Sonderbetriebsvermögens
Abschnitt 13b.15 Grundstücksüberlassung im Rahmen einer Betriebsverpachtung im Ganzen
Abschnitt 13b.16 Grundstücksüberlassung im Konzern
Abschnitt 13b.17 Grundstücksüberlassung im Rahmen eines Wohnungsunternehmens
Abschnitt 13b.18 Grundstücke im Zusammenhang mit Lieferungsverträgen
Abschnitt 13b.19 Verpachtete land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
Abschnitt 13b.20 Anteile an Kapitalgesellschaften von 25 Prozent oder weniger
Abschnitt 13b.21 Kunstgegenstände und andere besondere Wirtschaftsgüter
Abschnitt 13b.22 Wertpapiere und vergleichbare Forderungen
Abschnitt 13b.23 Finanzmittel
Abschnitt 13b.24 Investitionsklausel
Abschnitt 13b.25 Nettowert des Verwaltungsvermögens
Abschnitt 13b.26 Unschädliches Verwaltungsvermögen
Abschnitt 13b.27 Junges Verwaltungsvermögen
Abschnitt 13b.28 Ausschluss der Schuldenverrechnung
Abschnitt 13b.29 Verbundvermögensaufstellung
Abschnitt 13b.30 Feststellungsverfahren
13c ErbStG:
Abschnitt 13c.1 Abschmelzmodell - Allgemeines
Abschnitt 13c.2 Verstoß gegen die Verschonungsvoraussetzungen
Abschnitt 13c.3 Ergänzende Vorschriften beim Abschmelzmodell
Abschnitt 13c.4 Berücksichtigung mehrerer Erwerbe begünstigten Vermögens
Abschnitt 13c.5 Begünstigte Erwerbe bei Familienstiftungen
Abschnitt 28 Stundung
Abschnitt 28a.1 Verschonungsbedarfsprüfung – Allgemeines
Abschnitt 28a.2 Verfügbares Vermögen
Abschnitt 28a.3 Stundung
Abschnitt 28a.4 Nachträglicher Wegfall der Erlassbedingungen
Abschnitt 28a.5 Ergänzende Vorschriften bei der Verschonungsbedarfsprüfung
Abschnitt 28a.6 Begünstigte Erwerbe bei Familienstiftungen
Der Erlass ist im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder mit Ausnahme von Bayern ergangen. Er ist auf der Homepage des Steuerberaterverbandes Thüringen veröffentlicht. Sie können den Erlass auch unter der NWB DokID: NWB NAAAG-50660 in der NWB Datenbank abrufen.
Weitere Informationen unter www.nwb.de.
Quelle: u.a. Steuerberaterverband Thüringen, Nachricht vom 24.07.2017 (il)
Fundstelle(n):
NWB CAAAG-51384