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IWB Nr. 14 vom Seite 513

Was bringt das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz?

Neue Offenlegungspflichten, erweiterte Haftungs- und Straftatbestände für Banken und Kunden

Dr. Daniel Welker

Nach der Veröffentlichung der Panama Papers am hat sich nicht nur eine breite Diskussion in der Öffentlichkeit und Beratungspraxis über die Steuerumgehung mithilfe der Gründung und Nutzung von im Ausland angesiedelten Briefkastenfirmen entwickelt. Vielmehr ist zugleich die Bundesregierung aktiv geworden und hat im Dezember 2016 das Gesetzgebungsverfahren zu einem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz initiiert. Das Gesetz ist inzwischen beschlossen und verkündet. Es bringt durchgreifende zusätzliche Anzeigepflichten für die Finanzwirtschaft und deren Kunden.

Kernaussagen
  • Der Gesetzgeber weitet zulasten des steuerlichen Bankgeheimnisses die Ermittlungsmöglichkeiten der Finanzverwaltung aus, um gegen die Steuerumgehung mittels ausländischer Briefkastenfirmen wirksamer vorgehen zu können. Im Mittelpunkt der neuen gesetzlichen Regelungen steht eine erhöhte Transparenz unter Einbindung des Steuerpflichtigen und der Finanzinstitute in Form von verschärften Meldepflichten.

  • Dem gegenüber steht die Ausweitung der Befugnisse der Finanzverwaltung. Neben den bereits durch die Rechtsprechung konkretisieren Rahmenbedingungen für Sammelauskunftsersuchen ...

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