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BPatG Beschluss v. - 29 W (pat) 14/15

Gesetze: § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 42 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 82 Abs 1 S 1 MarkenG, § 308 Abs 1 ZPO

Markenbeschwerdeverfahren – "AdvoEurope/Advo (Unionswortmarke)" – nachträgliche Beschränkung des Widerspruchs – keine Befugnis des DPMA über die nicht mehr angegriffenen Dienstleistungen zu entscheiden - Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft - klangliche Verwechslungsgefahr

Fundstelle(n):
CAAAG-50976

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BPatG, Beschluss v. 09.11.2016 - 29 W (pat) 14/15

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