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BFH 24.01.2017 I R 81/15, NWB 30/2017 S. 2245

Gewerbesteuer | Zur Gewerbesteuerpflicht einer vermögensverwaltend tätigen Kapitalgesellschaft vor ihrer Eintragung ins Handelsregister

Eine vermögensverwaltend tätige Kapitalgesellschaft unterliegt laut vor ihrer Eintragung in das Handelsregister (sog. Vorgesellschaft) der Gewerbesteuer, wenn sie in dem Zeitraum zwischen Gründung und Handelsregistereintragung (vermögensverwaltende) Tätigkeiten entfaltet, die über den Kreis bloßer Vorbereitungshandlungen hinausgehen.

Anmerkung:

Eine Kapitalgesellschaft – auch bereits die Vorgesellschaft – erzielt zwar stets gewerbliche Einkünfte, jedoch beginnt ihr Gewerbebetrieb i. S. des § 2 GewStG erst, wenn sie über die Vorbereitungshandlungen und die Sicherung der Einlagen bis zur Eintragung im Handelsregister tätig wird (Vorbereitungskosten mindern somit nicht den Gewerbeertrag). Die Aufnahme einer vermögensverwaltenden Tätigkeit genügt dazu bereits (an der bisher abweic...

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