Online-Nachricht - Montag, 10.07.2017

Gesetzgebung | Bundesrat stimmt Stärkung der Betriebsrenten zu

Der Bundesrat hat am dem Betriebsrentenstärkungsgesetz zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung zugestimmt. Der Bundestag hatte das Vorhaben bereits am verabschiedet (BR-Drucks. 447/17).

Das Gesetz sieht folgende Maßnahmen vor:

  • Geplant ist unter anderem eine steuerliche Förderung als Anreiz für Geringverdiener. Arbeitgeber erhalten einen direkten Steuerzuschuss von 30 Prozent, wenn sie Beschäftigten mit weniger als 2.200 € brutto eine Betriebsrente anbieten. Dafür müssen sie Beiträge zahlen - zwischen 240 bis 480 € jährlich.

  • Neu ist auch, dass Gewerkschafter und Arbeitgeber die Möglichkeit haben, Betriebsrenten zu vereinbaren, ohne dass der Arbeitgeber eine bestimmte Höhe garantiert. Dafür muss er sich jedoch an der Zielrente mit Sicherungsbeiträgen beteiligen. Auf diese Weise sollen sich Betriebsrentensysteme für ganze Branchen leichter aufbauen lassen.

  • Im Falle einer Entgeltumwandlung ist der Arbeitgeber künftig verpflichtet, die ersparten Sozialversicherungsbeiträge an die Beschäftigten oder die Versorgungseinrichtungen weiterzuleiten. Die Neuregelung gilt von 2019 an für neue und von 2022 an auch für alte Vereinbarungen.

  • Darüber hinaus wird es in der Grundsicherung erstmals Freibeträge bis zu 202 € geben. Auch die Beiträge zu Riester-Produkten sind steuerlich absetzbar.

  • Der Bundestag hat an dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung zahlreiche Änderungen vorgenommen und dabei unter anderem die staatliche Zulage bei der Riester-Rente von den geplanten 165 € auf 175 € jährlich erhöht.

Hinweis

Lesen Sie zum Thema auch den Beitrag von Dommermuth in der .

Quelle: Plenum Kompakt (Sc)

Fundstelle(n):
NWB KAAAG-49641