Arbeitshilfe Februar 2018

Reichweite der Bindungswirkung einer von der Gemeindebehörde erteilten Bescheinigung i. S. v. § 7h EStG, wenn tatsächlich kein neuer Baukörper errichtet und lediglich ein Innenausbau vorgenommen worden ist?

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Ist die Bescheinigung der Gemeinde, wonach durch den Ausbau des Dachgeschosses die Wohnung erst entstanden ist und es sich damit um ein neu geschaffenes Wirtschaftsgut, mithin um einen Neubau handelt, der nach § 7h EStG grundsätzlich nicht begünstigt ist, unschädlich, weil kein neuer Baukörper errichtet und lediglich ein Innenausbau vorgenommen worden ist?

Wie weit reicht die Bindungswirkung der von der Gemeindebehörde erteilten Bescheinigung, wenn sie die Entscheidung über das Vorliegen der steuerrechtlichen Voraussetzungen ausdrücklich dem FA überlässt?

Stellen die Vorschriften über die erhöhten Absetzungen nach den §§ 7h und 7i EStG in Bezug auf den Grundsatz, dass ein Wirtschaftsgut einheitlich abzuschreiben ist, eine Ausnahme dar?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB OAAAG-49563