Arbeitshilfe Oktober 2019

Betriebsvermögen eines LuF-Betriebes

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Wird ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft eröffnet und unterhalten, wenn ein Steuerpflichtiger behauptet, er beabsichtige die Aufzucht, Mast und Vermarktung von Rindvieh auf bereits vorhandenen Grundstücken (ca. 80 a) und den Erwerb weiterer Grundstücke, jahrelang nach § 13a EStG ermittelte landwirtschaftliche Einkünfte erklärt, tatsächlich jedoch nur eigene Reitpferde zu privaten Zwecken gehalten hat, und gehört deshalb ein bei der Veräußerung eines dieser Grundstücke (Betriebsvermögen) erzielter Gewinn zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB ZAAAG-49555