Jürgen Wölfl

Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge

1. Aufl. 2017

ISBN der Online-Version: 978-3-482-00501-5
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-67051-0

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Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge (1. Auflage)

Dritter Teil: Einschlägige Rechtsvorschriften

I. Baden-Württemberg

Kommunalabgabengesetz v. , GBl. 206, zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes v. , GBl. 1147, 1153 – Auszüge

§ 43 Kurtaxe

(1) Kurorte, Erholungsorte und sonstige Fremdenverkehrsgemeinden können eine Kurtaxe erheben, um ihre Kosten für die Herstellung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen sowie für die, gegebenenfalls auch im Rahmen eines überregionalen Verbunds, den Kur- und Erholungsgästen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu decken. Pauschale Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz sind von den Kosten nicht abzusetzen; § 14 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 und Sätze 2 bis 7 gilt entsprechend. Zu den Kosten im Sinne des Satzes 1 rechnen auch die Kosten, die einem Dritten entstehen, dessen sich die Gemeinde bedient, soweit sie dem Dritten von der Gemeinde geschuldet werden.

(2) Die Kurtaxe wird von allen Personen erhoben, die sich in der Gemeinde aufhalten, aber nicht Einwohner der Gemeinde si...