Jürgen Wölfl

Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge

1. Aufl. 2017

ISBN der Online-Version: 978-3-482-00501-5
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-67051-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge (1. Auflage)

§ 2 Kurbeitrag

I. Rechtsnatur

1Kommunale Abgaben werden im Wesentlichen in Steuern, Gebühren und Beiträgen unterschieden. Die Einordnung der Abgabe richtet sich nicht nach ihrer gesetzlichen Bezeichnung, sondern nach ihrem tatbestandlich bestimmten, materiellen Gehalt. Steuern sind nach § 3 Abs. 1 AO Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein. Gebühren und Beiträge sind Abgaben, die einen Sondervorteil ausgleichen sollen (sog. Vorzugslasten). Es gibt keinen eigenständigen, vollständigen verfassungsrechtlichen Beitrags- oder Gebührenbegriff. Gebühren und Beiträge weisen jedoch Merkmale auf, die sie – verfassungsrechtlich notwendig – von der Steuer unterscheiden. Gebühren sind öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die aus Anlass individuell zurechenbarer Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung d...